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26.01.2015

Der Energieausweis und die Energieeinsparverordnung

Der Energieausweis im Überblick

Die Energieeinsparverordnung EnEV 2013 und der Energieausweis werden viel diskutiert. Was sie nutzen und worauf zu achten ist, das erfahren Sie hier.

Seit dem 1. Mai 2014 ist die Zweite Verordnung zur Novellierung der Energieeinsparverordnung in Kraft getreten und hat für Neubauten, manche Modernisierungen sowie beim Verkauf und bei der Vermietung von Immobilien eine wichtige Rolle übernommen. Der Energieausweis soll die energetischen Eigenschaften der Gebäude nachvollziehbar darstellen, denn die Energieeffizienz wird immer wichtiger.


Welchen Sinn hat der Energieausweis?

Durch die Daten zur Energieeffizienz des Gebäudes lässt sich ein Vergleich zu anderen Gebäuden ziehen. Er ermöglicht eine annähernde Schätzung der Energiekosten, die auf den neuen Eigentümer oder Mieter zukommen. Dadurch wird der Energieausweis beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie zu einer Entscheidungshilfe und vermeidet negative Überraschungen in der Abrechnung der Energiekosten. Für den Eigentümer kann ein Energieausweis auch eine hilfreiche Information sein, um seine Immobilie energetisch zu verbessern. Daher werden auch häufig Modernisierungsempfehlungen durch den Aussteller des Energieausweises gegeben.

Ein ausgestellter Energieausweis ist 10 Jahre gültig und muss danach neu ausgestellt werden. Der Energieausweis ist für den Vermieter oder Verkäufer Pflicht und muss vorgelegt werden, wenn es zu einer Vermietung oder einem Verkauf der Immobilie kommt. Erfüllt der Vermieter oder Verkäufer nicht diese Pflicht, droht ihm ein Bußgeld, das bis zu 15.000 Euro betragen kann.


Welche Informationen sind für den Mieter bzw. Käufer wichtig?

Um einen Energieausweis richtig zu verstehen, ist grundsätzlich wichtig zu wissen, ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis für Wohngebäude handelt. Wurde ein Bedarfsausweis ausgestellt, dann wurde er auf Basis der Bausubstanz und der Anlagentechnik, vor allem für Heizung sowie Warmwasser, berechnet. Der energetische Zustand des Gebäudes ist die Grundlage für die Berechnung der Energiemenge bei durchschnittlicher Nutzung für Heizung, Lüftung, Klimaanlage und Warmwasserbereitung. Handelt es sich um einen Verbrauchsausweis, dann werden die Daten auf Basis des erfassten Energieverbrauchs der letzten drei Jahre berechnet. Bei dieser Ausweisart fließt das individuelle Verhalten der Bewohner mit ein und kann das Ergebnis stark beeinflussen.

Einen wichtigen Hinweis geben in beiden Ausweisarten die Energieeffizienzklassen. Diese sorgen für zusätzliche Transparenz und müssen in allen Energieausweisen, die nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt werden, aufgeführt sein. Liegt der Verbrauch im grünen Bereich, handelt es sich um eine positive Energiebilanz und entspricht der besten Klasse A+. Im roten Bereich fällt die Energiebilanz schlecht aus und wird im schlimmsten Fall in Klasse H eingeteilt. Die zweite Farbskala auf dem Energieausweis zeigt Vergleichswerte, damit die betreffende Immobilie eingeordnet werden kann. Daran lässt sich ablesen, wie hoch der Energiebedarf der einzelnen Gebäudetypen im Durchschnitt ist.

Vor allem bei älteren Gebäuden, die noch nicht saniert wurden, enthält der Energieausweis häufig auch Modernisierungsempfehlungen. Dabei handelt es sich nur um Empfehlungen und nicht um eine zwingende Auflage an den Eigentümer. Für den potentiellen Käufer oder Mieter bieten diese Vorschläge zur kosteneffizienten und energetischen Verbesserung der Immobilie hilfreiche Hinweise.


Wie finde ich einen qualifizierten Aussteller?

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, dann brauchen Sie einen gültigen Energieausweis. Personen, die zur Ausstellung berechtigt sind, können Sie in einer speziellen Ausstellerdatenbank abrufen. Diese bundesweite Datenbank wird über die Deutsche Energie-Agentur (dena) gepflegt und gibt Hinweise auf qualifizierte Aussteller für den Energieausweis in Ihrer Gegend.


Wo finde ich ein Seminar zum Thema Energieausweis und EnEV?

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