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Förderungen

Sie möchten eine Fortbildung machen? Erfahren Sie hier alles rund um die Weiterbildungsförderung

Wohnen Sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz und möchten hier eine Fortbildung machen, haben Sie eventuell Anspruch auf eine Weiterbildungsförderung. Privatpersonen werden bei Ihren Bemühungen nach einer beruflichen Weiterbildung gerne von den Ländern unterstützt. Aufgrund der Vielzahl an möglichen Förderungen und den unterschiedlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten, verliert man bei der Suche jedoch schnell den Überblick. Daher haben wir für Sie die gängigsten Fördermöglichkeiten an dieser Stelle zusammengetragen.


  1. Weiterbildungsförderung in Deutschland
  2. Weiterbildungsförderung in Österreich
  3. Weiterbildungsförderung in der Schweiz

1. Weiterbildungsförderung in Deutschland

Der Bildungsgutschein

Die wohl bekannteste Weiterbildungsförderung stellt der Bildungsgutschein dar. Er wird von der Agentur für Arbeit an die Interessenten vergeben, die einen bestimmten Bildungsbedarf aufweisen. Dieser Bedarf wird dabei in einem Vorgespräch von der Agentur für Arbeit eingeschätzt. Das Ziel der Weiterbildung ist dabei immer die Beendigung der Arbeitslosigkeit oder die bessere Eingliederung auf den Arbeitsmarkt. Sollte dies nach Einschätzung der Agentur für Arbeit auch ohne die Weiterbildung und damit den Bildungsgutschein möglich sein, wird es wahrscheinlich zu keiner Genehmigung kommen.

Wird jedoch ein Bildungsbedarf festgestellt, so erhält der Interessent den Bildungsgutschein. Auf diesem werden sowohl das Bildungsziel, die Dauer der Fortbildung und der regionale Geltungsbereich als auch die Gültigkeit klar vermerkt.

Der Interessent hat nach Ausstellung des Bildungsgutscheins drei Monate Zeit, diesen bei einem zugelassenen Träger einzulösen. Sollten Sie auf der Suche nach einem solchen Träger sein, können Sie auf unserer Seite die Sucheinschränkung Bildungsgutschein auswählen. Sie haben das Recht, sich Ihren Träger selbst auszusuchen, sofern er die Förderungsbedingungen erfüllt.

Durch den Bildungsgutschein werden die Kosten für die Weiterbildung von der Agentur für Arbeit getragen.

Sie haben einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit erhalten und sind sich nicht sicher, wie Sie den Bildungsgutschein einlösen können? Unsere Anbieter helfen Ihnen gern weiter! Geben Sie in das Suchfeld einfach das von Ihnen gewünschte Schulungsthema, welches auch auf Ihrem Bildungsgutschein vermerkt ist, ein und finden Sie passende Seminaranbieter. Anschließend können Sie diese Anbieter über unsere Seite kontaktieren und erhalten gern Hilfe zum weiteren Ablauf.

Für mehr Informationen zum Bildungsgutschein können Sie sich auch auf der Seite der Agentur für Arbeit informieren: www.arbeitsagentur.de/Bildungsgutschein.


Der Bildungsurlaub

Die ebenfalls weitläufig bekannte Weiterbildungsförderung in Deutschland ist der Bildungsurlaub. Hierbei wird der Arbeitnehmer von seiner Arbeit freigestellt, um eine berufliche Weiterbildung zu machen. Der Arbeitslohn wird ihm vom Arbeitgeber weiter gezahlt. Zu beachten ist, dass die Kosten für die Fortbildung ansich vom Arbeitnehmer selbst zu tragen sind.

Da derzeit jedes Bundesland seine eigenen Bildungsurlaubs-Gesetze besitzen, informieren Sie sich über Ihren Anspruch bitte beim Bundesland selbst. Da das Recht auf Bildungsurlaub in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gar nicht geregelt ist, nehmen Sie bitte in diesen Fällen Kontakt zu Ihrer Personalabteilung oder einem unserer Anbieter in diesen Bundesländern auf. Hier werden Sie gerne beraten.

Die Gesetze über Ihren Bildungsurlaubs-Anspruch finden Sie unter:


Die Bildungsprämie

Die Bildungsprämie wurde vor Jahren zur Förderung in beruflichen Weiterbildungen von Privatpersonen eingeführt. Sie war anfangs bis Ende 2011 angesetzt, wurde dann bis Ende 2013 verlängert und geht nun am 01.07.2014 in die 3. Förderphase.

Zielgruppe für die Bildungsprämie sind Angestellte oder Freiberufler, die für Ihre aktuelle oder zukünftige berufliche Tätigkeit eine Weiterbildung benötigen. Nicht gefördert werden hingegen Personen, die u.a. Arbeitslosengeld empfangen, keine Arbeitserlaubnis in Deutschland haben oder weniger als 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind.

Aktuell gibt es zwei Möglichkeiten der Förderung mittels Bildungsprämie:

    1. Sie erhalten einen Bildungsprämiengutschein über 50 Prozent der Fortbildungskosten. Maximalbegrenzung sind 500 Euro. Hierfür darf Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro nicht überschreiten. Um diesen Bildungsprämiengutschein zu erhalten, gehen Sie zu einer staatlich anerkannten Beratungsstelle (www.bildungspraemie.info/de/170.php) und vereinbaren Sie ein Gespräch.
    2. Sie können das „Weiterbildungssparen“ beantragen. Hierbei können Sie zum Zweck der Weiterbildung Beträge aus Ihrem angesparten Guthaben nehmen auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Das Weiterbildungssparen können Sie auch ergänzend zum Prämiengutschein nutzen.

Im Rahmen der 3. Förderphase soll es ab 01. Juli 2014 einige Änderungen im Rahmen des Prämiengutscheins geben. Dabei muss der Antragsteller zukünftig mindestens 25 Jahre alt sein und die Weiterbildung darf die Kostengrenze von 1.000 Euro nicht überschreiten.

Sie haben weitere Fragen zum Bildungsgutschein oder suchen einen Anbieter für Ihre gesuchte Weiterbildung? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.


Der Weiterbildungsscheck

Die vierte Fördermöglichkeit in Deutschland ist der Bildungsscheck. Hiermit kann der Geförderte Weiterbildungskosten in Höhe von bis zu 500 Euro oder 80 Prozent der Fortbildungskosten erstattet bekommen. Die Zielgruppe des Bildungsschecks sind Existenzgründer oder Angestellte mit unsicheren Arbeitsmarktchancen.

Da jedes Bundesland andere Gesetze in Bezug auf den Bildungsscheck haben und nicht jedes Bundesland grundsätzlich die Möglichkeit des Bildungsschecks anbietet, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Bundesland zu den Voraussetzungen und dem Ablauf:


Werbungskosten in der Steuererklärung

Eine weitere Möglichkeit um Weiterbildungskosten zurück erstattet zu bekommen ist die Steuererklärung. Hier hat jeder, der eine Einkommenssteuererklärung erstellt, die Möglichkeit die Kosten für Weiterbildung oder Umschulungen als Werbungskosten geltend zu machen. Dabei muss nur nachgewiesen werden, dass die Fortbildung m Zusammenhang mit dem Beruf oder späteren Einnahmen des Steuerpflichtigen steht.

Im Rahmen der Werbungskosten können dabei nicht nur die eigentlichen Weiterbildungskosten angegeben werden, sondern auch die durch den Besuch der Fortbildung angefallenen Kosten. So können auch Ausgaben für Fachliteratur, Fahrtkosten zur Weiterbildung oder Prüfungs- und Zertifikatsgebühren geltend gemacht werden.

Für weitere Fragen zur Geltendmachung Ihrer Weiterbildungskosten kontaktieren Sie bitte einen Steuerberater oder Ihr Finanzamt.


2. Weiterbildungsförderung in Österreich

In Österreich gibt es eine Bildungsförderungsdatenbank, die sehr gut sortiert und übersichtlich gestaltet ist. Sie wird von der Wirtschaftskammer Österreich veröffentlicht und mit allen wichtigen Informationen rund um die Weiterbildungsförderung bestückt.

Hier finden Sie viele generelle Informationen zu Förderungsmöglichkeiten sowie konkrete Angebote. Besuchen Sie einfach die Seite unter www.berufsinfo.at/bildungsfoerderung und finden Sie Ihre Weiterbildungsförderung in Österreich.


3. Weiterbildungsförderung in der Schweiz

In der Schweiz ist die Weiterbildungsförderung kaum gesetzlich geregelt. Seit einigen Jahren werden daher gesetzliche Veränderungen und Reformen diskutiert. Laut dem Forum Weiterbildung Schweiz soll in den nächsten Jahren ein erstes Bundesgesetz über die Weiterbildung erarbeitet werden. Derzeit sind jedoch nach aktuellem Stand noch keine konkreten Beschlüsse gefällt.

Für weitere Informationen empfehlen wir das Forum Weiterbildung Schweiz (www.alice.ch/de/themen/politik).